Anlässlich der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zum Rechtsstreit über das Kopftuchverbot für Berliner Grundschullehrerinnen, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG):
„Wir begrüßen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts. Damit ist eingetreten, was wir dem Berliner ‚Neutralitätsgesetz‘ bereits seit seinem Inkrafttreten bescheinigen: Es ist diskriminierend.
Der Berliner Senat ist nun aufgefordert, ihre bisherige Position aufzugeben und schnellstens Abhilfe zu schaffen. Dieses Gesetz benachteiligt muslimische Frauen und stellt für sie ein faktisches Berufsverbot dar. Das ist ein unerträglicher Zustand und unvereinbar mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.“