Baden-Württemberg – Verbot religiöser Kleidung verstößt gegen das Neutralitätsgebot

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„Das Verbot jeglicher religiös begründeter Kleidung im Justizbereich ist ein tiefer Einschnitt in die Grundrechte der betroffenen Personen und alles andere als neutral. Rechtseingriffe dürfen nicht auf vagen Vermutungen oder Vorurteilen fußen“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich des Entwurfs des Gesetzes zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Bekir Altaş weiter:

„Die Bemühungen der baden-württembergischen Landesregierung, religiöse Bekleidung und insbesondere das islamische Kopftuch im Justizwesen weitestgehend zu verbieten, sind verfassungsrechtlich nicht haltbar. Das Neutralitätsgebot wird bewusst restriktiv ausgelegt und zum Damoklesschwert erkoren, der berufstätigen Gläubigen über dem Haupt schwingt.

Die Neutralität einer Richterin, Staatsanwältin oder Rechtsreferendarin ist bereits hinreichend durch das Tragen der Robe nach außen hin kundgetan. Hinzu kommt, dass eine Richterin kein ‚personifizierter Staat‘ ist, sondern durch ihren ganz persönlichen Charakter geprägt ist. Diese Persönlichkeit bleibt auch während der Amtsausübung dem staatlichen Zugriff versperrt.

Das Kopftuch könnte nur dann die Neutralität des Staates gefährden, wenn der Staat das Tragen veranlassen würde. Dem ist aber nicht so. Hier fließen Vorurteile in das Gesetz und keine sachlichen Gründe.

Für Rechtsreferendarinnen kommt das Kopftuchverbot in der Justiz einer ‚Zweite-Klasse-Ausbildung‘ gleich. Die ständige Benachteiligung durch Ausschluss in Referendariatsstationen beeinträchtigt die Ausbildung in erheblichem Maße und führt im Ergebnis zu einer unzulässigen Einschränkung der Berufsfreiheit.“