Verehrte Muslime!
Menschen brauchen die Gemeinschaft. Mit Anderen zusammen zu sein, sie kennen zu lernen und einander zu helfen sind natürliche Bedürfnisse. In der Gemeinschaft finden wir alles, was wir zum Leben brauchen. Das Leben in der Gemeinschaft bringt Rechte und Pflichten mit sich. Hierzu zählen die Rechte der Eltern, des Ehepartners, der Kinder, Vorgesetzten und Mitarbeiter, die Rechte der Verwandten, Nachbarn, Lehrer, Freunde, der Gesellschaft, des Staates und der Menschheit insgesamt.
Der Islam achtet die Rechte Anderer in höchstem Maße und bezeichnet sie allgemein als „Recht des Menschen“. Für uns Muslime sind diese Rechte das A und O. Deshalb müssen wir darauf achten, weder bewusst noch unbewusst die Rechte Anderer zu verletzen und – falls das doch mal geschieht –den Weg der Versöhnung zu suchen. Unser Prophet sagte: „Wer einem seiner Geschwister Unrecht zugefügt hat, der soll es wiedergutmachen, denn am Tag der Rechenschaft wird nicht mit Dinar und Dirham gerechnet. Macht er das nicht, dann wird zugunsten seiner Geschwister etwas von seinen guten Taten weggenommen. Wenn er über keine guten Taten mehr verfügt, dann wird etwas von den schlechten Taten seiner Geschwister genommen und auf ihn übertragen.“[1] Ähnlich heißt es in einem Koranvers: „Und wer Gutes (auch nur) im Gewicht eines Stäubchens getan hat, wird es sehen. Und wer Böses (auch nur) im Gewicht eines Stäubchens getan hat, wird es sehen.“[2]
Liebe Geschwister!
Allah verzeiht Sünden und Fehler. Wer aber einen Anderen ungerecht behandelt hat, muss zuerst diesen um Verzeihung bitten, bevor er seinen Fehler vor Allah bereut. Unser Prophet sagte: „Allah der Erhabene vergibt alle Sünden des Märtyrers, abgesehen vom Recht der Menschen.“[3]
Einst fragte unser Prophet: „Wisst ihr, wer wahrlich ruiniert ist?“ Seine Gefährten antworteten: „Unter uns ist derjenige ruiniert, der kein Geld oder Besitz hat.“ Doch unser Prophet sprach: „Ruiniert ist folgender Mensch: Am Tag der Auferstehung kommt er mit dem Gotteslohn für das Gebet, Fasten und den Zakat. Aber da er Andere beleidigte, sie des Ehebruchs beschuldigte, sich ihr Vermögen einverleibte, sie schlug und ihr Blut vergoss, wird der Gotteslohn für seine Taten an diese verteilt. Und wenn sein Gotteslohn vor dem Recht der Menschen getilgt ist, dann werden die Sünden der Benachteiligten auf ihn geladen und er endet in der Hölle.“[4]
Noch schlimmer ist aber, sich das Eigentum der Gemeinschaft illegal anzueignen. Denn selbst wenn man dies später bereut, ist es kaum möglich, jemanden zu finden, den man um Vergebung bitten könnte. Denn an diesen Gütern hat jeder ein Anrecht. Genauso ist es Sünde, die Würde einer Person zu verletzen, sie zu kränken, zu belügen, Bestechungsgelder anzunehmen oder zu geben, seine Schulden absichtlich verspätet zu begleichen oder erst gar nicht zu zahlen, ja im Grunde ist schon das Vordrängeln in einer Warteschlange ein Eingriffe in das Recht des Menschen.
Verehrte Muslime!
Lasst uns vernünftig sein! Versucht, Allah und seinen Geschöpfen gegenüber eure Pflichten zu erfüllen und haltet euch an Recht und Gesetz, damit ihr euch am Tag des Jüngsten Gerichts keine Schuld aufladet. Denn dort werden wir für unsere Taten zur Rechenschaft gezogen.
[1] Buhârî, Rikak, 123; Hadith Nr. 6533
[2] Sure Zalzala, 99:7-8
[3] Muslim, Imâra, 179; Hadith Nr. 1886/1
[4] Muslim, Birr, 77; H. No: 2581