„Wer wegen seinem Kopftuch diskriminiert wird, sollte sein Recht einklagen. Benachteiligung dürfen wir nicht hinnehmen“, erklärt Handan Yazıcı, Vorsitzende der Frauenorganisation der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist ein jetzt bekanntgewordenes Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (LAG) (Urt. v. 27.03.2018, Az. 7 Sa 304/17) zugunsten einer Muslima, die als Kassiererin bei der Drogeriemarktkette „Müller“ arbeitete. Ihr Arbeitgeber wollte sie mit Kopftuch nicht beschäftigen. Das Gericht gab der Muslima Recht. Handan Yazıcı weiter:
„Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg ist ein Lichtblick und Hoffnung für viele muslimische Frauen in Deutschland. Es ist sehr erfreulich, dass das Gericht die vermeintlichen Interessen des Arbeitgebers nach einer ‚weltanschaulich neutralen‘ Kleiderordnung für die Mitarbeiter hinter das verfassungsrechtliche Gut der Religionsfreiheit zurückgestellt hat.
Frauen sind in Deutschland ohnehin mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt. Sie beziehen bei gleicher Leistung weniger Lohn und werden auf der Karriereleiter oftmals übergangenen. Für muslimische Frauen hält der Arbeitsmarkt zusätzliche Hürden bereit – insbesondere, wenn sie ein Kopftuch tragen. In manchen öffentlichen Bereichen sind Arbeitsverbote sogar gesetzlich fixiert.
Wenn es nach dem Willen des Gesetzgebers und mancher Arbeitgeber geht, sollen Frauen mit Kopftuch an der Kasse einkaufen, aber nicht kassieren dürfen; sie sollen ihr Recht vor Gerichten suchen, aber kein Recht sprechen dürfen; sie sollen in Schulen putzen, aber dort nicht lehren dürfen.
Das sind Zustände, die unwürdig sind und dem Geist unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung diametral widersprechen. Frauen dürfen Ausgrenzung nicht hinnehmen und müssen sich wehren, wann immer sie Benachteiligung erfahren. Wie die gut begründete Entscheidung des LAG zeigt, gibt es Hoffnung auf Besserung.“
Der Beitrag Kopftuch-Urteil ist Lichtblick für viele muslimische Frauen erschien zuerst auf Islamische Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG).