Verehrte Muslime!
Im Koran heißt es: „O ihr, die ihr glaubt! Esst von den guten Dingen, mit denen wir euch versorgen, und dankt Allah, so ihr ihm dient.“[1] Zu den „guten Dingen“ gehört alles, was halal und tayyib also „rein“ ist. Auch der Verdienst und die Arbeit gehören hierzu. Den Lebensunterhalt auf erlaubtem Wege zu bestreiten ist wichtig, da sich dies auf unsere Spiritualität auswirkt. Vom Halal-Verdienst hängt ab, ob unsere Ibâdas angenommen werden, ob es unserer Familie gutgeht und wie unser Verhältnis zu unseren Mitmenschen ist. Deshalb war eines der ersten Dinge, die unser Prophet unternahm, als er in Medina ankam, die Errichtung des Marktes.
Liebe Geschwister!
In der Sure Mutaffifîn, die während der Hidschra herabgesandt wurde, wird die Aufrichtigkeit beim Handel betont.[2] Jene, die andere beim Handel und Verkauf betrügen, werden ausdrücklich gewarnt. Aus der Sure geht hervor, dass jedes Geschäft am Jüngsten Tag abgewogen und berechnet wird. Deshalb sollten wir äußert behutsam sein, wenn es um den Erwerb geht.
Einmal rezitierte unser Prophet einen Koranvers, in dem befohlen wird, nur erlaubte und reine Dingen zu verzehren. Anschließend erzählte er von einem Reisenden, dessen Haar und Gesicht staubig und verwahrlost waren. Dieser hob seine Hände zum Himmel und rief: „O mein Erhalter, o mein Erhalter!“ Der Prophet sagte: „Was er isst, trinkt und anzieht ist haram. Wie sollten denn seine Duâs angenommen werden?“[3] Selbst wenn dieser Mann auf dem Rückweg vom Hadsch, einem Verwandtenbesuch oder einer anderen Reise gewesen wäre, wären seine Duâs abgelehnt worden, da er seinen Verdienst nicht auf erlaubtem Weg erworben hatte.
Verehrte Muslime!
Die Gelehrten vertreten in Bezug auf die koranischen Begriffe halal und tayyib folgende Meinung: Als halal gilt alles, was dem Äußeren nach rein ist. Tayyib hingegen ist, was das eigene Gewissen als halal betrachtet.[4] Schließlich sagte unser Prophet: „Sünde ist, was euer Gewissen plagt und dessen Kenntnis durch andere ihr abstoßend findet.“[5] Ein Verdienst, der das Gewissen beunruhigt und ein ungutes Gefühl auslöst, ist also nicht halal.
Die wichtigste Voraussetzung für einen Halal-Lebensunterhalt ist Aufrichtigkeit, d. h. seine Arbeit den Vorgaben entsprechend auszuführen, Vereinbarungen und Verträge nicht zu brechen, niemanden zu betrügen und nichts zu sagen, das andere stören könnte. Statt Habgier sollten Baraka und Genügsamkeit Priorität genießen. Dass der Arbeitnehmer seine Arbeit angemessen ausführt, der Arbeitgeber seine Angestellten gerecht bezahlt und Menschen in ihrer Notlage nicht ausbeutet, sind grundlegende Prinzipien des Halal-Verdienstes.
Dschalâl ad-Dîn Rûmî sagte, dass der Mensch die Energie für sein Tun aus dem schöpft, was er isst. Wenn es halal ist, ist die Energie rein und verleitet zum Guten. Wenn der Verdienst aber haram ist, ist automatisch auch seine Energie negativ, und verleitet damit zum Bösen. In diesem Sinne ist auch folgender Hadith zu verstehen, in dem unser Prophet sagte: „Dem nachzulaufen, was halal ist, ist Pflicht über Pflicht.“[6]
Mögen wir zu den Aufrichtigen gehören und unser Verdienst stets auf erlaubtem Wege bestreiten. Âmîn
[1] Sure Bakara, 2:172
[2] Vgl. Sure Mutaffifîn, 83:1-9
[3] Muslim, Zakat, 65; Tirmizî, Tafsîr, 2/36
[4] Vgl. Abû al-Bakâ’ al-Kafawî, al-Kulliyyât (Hg. Adnan Darwisch, Muhammad al-Mısrî), Beirut, o.D. (ar-Risâla), S. 400.
[5] Muslim, Birr, 5
[6] Tabarânî: Al-Mudscham al-Awsat, 10/74, Hadith Nr. 9993; Der Isnâd ist schwach, aber die Bedeutung ist authentisch.
Hutba-Halal arbeiten und handeln
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