„In Hessen stinkt der Fisch vom Kopf her. Ausgerechnet das Justizministerium hat versucht, Musliminnen von der Ausbildung auszuschließen und ist krachend gegen die Wand gefahren“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Danach darf einer muslimischen Rechtsreferendarin das Tragen eines Kopftuchs nicht verboten werden (Az.: 9 L 1298/17.F). Bekir Altaş weiter:
„Dass ausgerechnet das Justizministerium einer Muslimin die Ausbildung vorenthalten wollte, befremdet und irritiert. Von einem Ministerium erwartet man eher, dass es sich dafür einsetzt, Frauen den Weg in die Bildung und in die Arbeitswelt zu eröffnen, statt ihn mit rechtswidrigen Erlassen zu blockieren.
Wieder einmal stinkt der Fisch vom Kopf her. Ministerien predigen gerne Integration und Gleichberechtigung von Frauen, schließen sie aber systematisch vom Arbeitsleben und der Ausbildung aus. Diese Entscheidung bietet eine gute Gelegenheit, das Kopftuchverbot in Hessen aufzuheben. Weder wird es unserer Gesellschaft gerecht noch ist sie mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar.
Umso begrüßenswerter ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Es hat das Justizministerium an Recht und Gesetz erinnert: Grundrechte lassen sich nicht mit Erlassen aushebeln. Das in Hessen geltende Kopftuchverbot besteht bislang für Beamte und Richter, nicht aber für angehende Juristen. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.“