Islamfeindliche Straftaten. Offizielle Liste der Bundesregierung weist erhebliche Lücken auf

Pressemitteilungen

Bekir Altaş, Genel Sekreter

„Die Erfassung islamfeindlicher Straftaten ist unvollständig, die offizielle Liste der Bundesregierung weist viele Lücken auf. Besorgniserregend ist die lasche Haltung von Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden nach antimuslimischen Delikten“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag über „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten Quartal 2017“ (BT-Drucksache 18/12319). Danach erfassten Polizei und Verfassungsschutz Anzeigen zu 208 Straftaten mit islamfeindlichem Hintergrund. Außerdem wurden 15 Übergriffe auf Moscheen registriert. Bekir Altaş weiter:

„Die hohe Zahl an Übergriffen auf Muslime und ihre Einrichtungen ist erschreckend. Noch erschreckender ist allerdings, dass die Liste der Bundesregierung lückenhaft ist und die Dunkelziffer deutlich über den offiziellen Zahlen liegt. Unseren Datenbeständen zufolge fehlen in der offiziellen Auflistung der Bundesregierung mindestens vier Übergriffe auf Moscheen.

So etwa ein Anschlag auf eine islamisch-bosnische Gemeinde in Bielefeld am 1. Februar 2017, wo Unbekannte einen Brandanschlag verübt haben. Nur durch Glück konnte der Imam lebend aus den Flammen gerettet werden. In der offiziellen Liste vermissen wir auch einen PKK-Angriff auf die DITIB-Moschee in Bochum vom 19. Januar. Obwohl die Täter den Schriftzug ‚PKK‘ deutlich an die Gebäudefassade schmierten, wurde die Tat nicht als politisch motivierte Ausländerkriminalität erfasst. Ebenso fehlen Übergriffe auf Moscheen im sächsischen Stendal vom 14. März sowie im baden-württembergischen Heidelberg vom 12. März.

Erschreckend ist auch die lasche Haltung der Sicherheitsbehörden bei der Ermittlung von islamfeindlichen Straftaten. Laut Antwort der Bundesregierung hat der Generalbundesanwalt in keinem einzigen Fall Ermittlungen wegen antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten eingeleitet. Ob und inwieweit andere Ermittlungsbehörden Verfahren eingeleitet haben, kann die Bundesregierung nicht einmal benennen. Das ist inakzeptabel. Bemerkenswert ist auch, dass kein einziger Tatverdächtiger festgenommen wurde.

Die Innen- und Justizministerien des Bundes sowie der Länder sind unverzüglich aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung von Polizeibeamten und Staatsanwälten in die Wege zu leiten und dies bereits in der Ausbildung zu verankern. Es ist offensichtlich, dass sowohl die Erfassung als auch die Verfolgung von islamfeindlichen Straftaten in der Praxis mangelhaft ist.“