Kopftuch-Urteil ist Lichtblick für viele muslimische Frauen
„Wer wegen seinem Kopftuch diskriminiert wird, sollte sein Recht einklagen. Benachteiligung dürfen wir nicht hinnehmen“, erklärt Handan Yazıcı, Vorsitzende der Frauenorganisation der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist ein jetzt bekanntgewordenes Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (LAG) (Urt. v. 27.03.2018, Az. 7 Sa 304/17) zugunsten einer Muslima, die als Kassiererin bei der Drogeriemarktkette „Müller“ arbeitete.[…]